1. August 2022

AWInfo – Aktuelle Änderungen im Nachweisgesetz zum 01.08.2022

Liebe Mandanten und Partner der AWI TREUHAND, der Bundestag hat am 23.06.2022 mal wieder „gerade noch rechtzeitig vor Fristablauf“ zur Umsetzung der „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“ der...

Liebe Mandanten und Partner der AWI TREUHAND,

der Bundestag hat am 23.06.2022 mal wieder „gerade noch rechtzeitig vor Fristablauf“ zur Umsetzung
der „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“ der EU (in Kraft getreten bereits am 20.06.2019) weitreichende
Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) beschlossen, welche erhebliche Änderungen im
Arbeitsrecht, insbesondere betreffend den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt von
Arbeitsverträgen mit sich bringen und bereits ab 01.08.2022 zwingend und bußgeldbewehrt von allen
Arbeitgebern in Deutschland anzuwenden sind.

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