Die Entfernungspauschale soll zum 01.01.2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht werden. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke zur Arbeit. Bei einem Arbeitsweg von 10 km und einer Fünftagewoche ergeben sich somit 176 € zusätzliche Werbungskosten pro Jahr (sofern der Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten ist).