Spende: Sonderausgabenabzug kann trotz Zweckbindung zulässig sein
Betriebsaufspaltung: Stimmenpatt begründet keine personelle Verflechtung
Bilanzierung: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten auch bei geringem Aufwand
Vorsteuerabzug: Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum in Rechnungen
Organschaft: „Fußstapfentheorie“ bei rückwirkender Verschmelzung
Aktualisierung: Klarstellungen zur betrieblichen Altersversorgung
Auslandsreisen: Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung 2022 unverändert
Sonderabschreibung: Wann Mietwohnungen ohne Bauantragspflicht gefördert werden
Wichtige Steuertermine Dezember 2021
10.12.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
10.12.
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.12.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!