Gesetzgebung: Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
Balkonkraftwerke: Miniphotovoltaikanlagen lassen sich steuerfrei betreiben
Ehrenamtspauschale: Aufsichtsratstätigkeit bei kommunaler GmbH ist begünstigt
Betriebsausgaben: Freigrenze für Geschenke wurde ab 2024 auf 50 € erhöht
Entwurf: Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab dem 01.11.2024 vergeben
Formwechsel: Übergehende Pensionsrückstellungen sind nicht zu korrigieren
Steuerklassen: Die Mehrheit der Arbeitnehmerpaare wählt die Kombination III/V
Steuerermäßigung: Umrüstung auf Wärmepumpen gilt als energetische Sanierung
Wichtige Steuertermine Oktober 2024
10.10.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.10.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!