Viele Eltern unterstützen ihre erwachsenen Kinder finanziell auch über deren 25. Geburtstag hinaus. Ab dem Zeitpunkt entfallen zwar das Kindergeld, der Kinder- und der Ausbildungsfreibetrag, Eltern können fortan aber von einem anderen Steuervorteil profitieren und ihre Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.