Datenübermittlung: Steuerbescheid kann auch bei Fehler des Finanzamts korrigiert werden
Entwurf: Bundesfinanzministerium gibt Hinweise zur E-Rechnung
Erbschaftsteuer: Geerbtes Parkhaus zählt zum Verwaltungsvermögen
Abgrenzung: Entgelt für eine Leistung oder echter Zuschuss?
Altersrente: Wann eine Pensionsrückstellung gebildet werden darf
Bereitschaftsdienst: Maßgeblich für die Höchstgrenzen von Zuschlägen ist der Grundlohn
Aussetzung der Vollziehung: Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell ausgesetzt
Außergewöhnliche Belastungen: Wie sich Hochwasserschäden von der Steuer absetzen lassen
Wichtige Steuertermine September 2024
10.09.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
10.09.
Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.09.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!