Energiepreispauschale: Wann und für wen gibt es die 300 €?
Anachronismus: Schwarzer Anzug und Krawatte sind Privatvergnügen
Gewinnminderung: Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag beantwortet
Gewerbesteuer: Wann Mieten für Messestandflächen hinzuzurechnen sind
Wegzugsbesteuerung: Teilentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen birgt Risiken
9-€-Ticket: Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für den ÖPNV
Abschreibung: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht
Wichtige Steuertermine September 2022
12.09. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
12.09. Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.09.2022. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheck-zahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!