Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung von Kryptowerten mehr als ein Jahr, bleiben Gewinne im privaten Bereich steuerfrei. Werden die Kryptowerte jedoch innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung veräußert, müssen die möglichen Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Immerhin gibt es dafür eine Freigrenze: Private Veräußerungsgeschäfte von weniger als 1.000 € pro Jahr bleiben seit dem 01.01.2024 steuerfrei.