Informationsblatt: Neuerliche Klärung zur Steuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen
Qualifikation: Fort- und Weiterbildungskosten mindern die Einkommensteuerlast
Altkassen: Hinzuschätzungen des Finanzamts müssen mit Augenmaß erfolgen
Irrtum: Ohne Zuwendungswillen droht keine verdeckte Gewinnausschüttung
Freibetrag: Inflationsausgleichsprämie kann noch bis Ende 2024 gezahlt werden
Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungsteuer fällt unter den 1.000-€-Höchstbetrag
Abschreibung: Wohnungsneubau lässt sich jetzt schneller refinanzieren
Wichtige Steuertermine Juli 2024
10.07.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.07.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet