Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß und darf weiter erhoben werden, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kürzlich entschieden hat. Für den Staatshaushalt können also weiter über 12 Mrd. € pro Jahr aus dem Solidaritätszuschlag eingeplant werden. Der Staat muss damit auch keine Einnahmen aus den vergangenen fünf Jahren zurückzahlen; das wären rund 65 Mrd. € gewesen.