Bausparvertrag: Bonuszinsen sind bei Auszahlung auf einen Schlag zu versteuern
Niedrigzinsphase: Säumniszuschläge von 12 % pro Jahr sind rechtens
Betriebsvergleich: Amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
Pensionszusage: Keine Rückstellungsbildung bei uneingeschränktem Vorbehalt
Haftung: Geschäftsführer kann sich nicht auf eigene Unfähigkeit berufen
Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 € bleiben weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei
Gestaltung: Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang
Wichtige Steuertermine Juni 2023
12.06.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
12.06.
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.06.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!