24. April 2026

AKTUELLE STEUERINFORMATIONEN KOMPAKT 05/2026

In den letzten Jahren entstehen immer mehr Genossenschaften, deren Mitglieder (fast) ausschließlich Familienangehörige sind. Auffällig ist, dass sie regelmäßig Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung ihrer Mitglieder zumindest zugutekommen. Die Investitionen reichen von Fahrzeugen und Wochenendausflügen über Urlaubsreisen und Restaurantbesuche bis hin zu Haustieren, Sportbooten oder Bauprojekten wie Garagen, Saunen und Swimmingpools. Die Beteiligten argumentieren, diese Aufwendungen seien als Betriebsausgaben abzugsfähig, da sie der Förderung der Mitglieder dienen. Folglich sei auch die Vorsteuer in voller Höhe abzugsfähig. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich zur steuerrechtlichen Behandlung von Familiengenossenschaften geäußert.