Grundsatzurteil: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Türkei/Syrien: Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
Gesetzeslücke: Wann inländische Grundstücke steuerfrei vererbt werden können
Betriebsübergang: Vorweggenommene Ausgaben sind gewerbesteuerlich nicht abziehbar
Gesellschafter-Geschäftsführer: Kann eine nicht ausgezahlte Tantieme Arbeitslohn sein?
Steuersparmodell: Nutzung betrieblicher Smartphones nach Besitzerwechsel steuerfrei
Firmenwagen: Geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
Nutzungsdauer: Wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist
Wichtige Steuertermine Mai 2023
10.05.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
15.05.
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.05. bzw. 19.05.2023.
Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!