20. März 2024

Aktuelle Steuerinformationen Kompakt 04/2024

Einkommensteuererklärung 2023: Vorteil aus Gaspreisbremse muss doch nicht versteuert werden!
Freiwilligendienst: Kindergeldanspruch kann an Erwerbstätigkeitsprüfung scheitern
Mitunternehmeranteil: Earn-out-Zahlungen sind erst bei Zufluss zu versteuern
Mittelbare Veranlassung: Unentgeltliche Zuwendungen schließen Vorsteuerabzug nicht aus
Einkommensteuervorauszahlungen: Finanzamt darf auch Beträge für die Folgejahre festsetzen
Niedriglohnsektor: Wie viel Mindestlohn im Jahr 2024 gezahlt wird
Nachwuchswissenschaftler: Heisenberg-Stipendium ist steuerfrei
Spekulationsfrist: Wohnungsüberlassung an einen Elternteil ist keine Selbstnutzung

Wichtige Steuertermine
April 2024

10.04.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.04.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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