Einkommensteuererklärung 2023: Vorteil aus Gaspreisbremse muss doch nicht versteuert werden!
Freiwilligendienst: Kindergeldanspruch kann an Erwerbstätigkeitsprüfung scheitern
Mitunternehmeranteil: Earn-out-Zahlungen sind erst bei Zufluss zu versteuern
Mittelbare Veranlassung: Unentgeltliche Zuwendungen schließen Vorsteuerabzug nicht aus
Einkommensteuervorauszahlungen: Finanzamt darf auch Beträge für die Folgejahre festsetzen
Niedriglohnsektor: Wie viel Mindestlohn im Jahr 2024 gezahlt wird
Nachwuchswissenschaftler: Heisenberg-Stipendium ist steuerfrei
Spekulationsfrist: Wohnungsüberlassung an einen Elternteil ist keine Selbstnutzung
Wichtige Steuertermine
April 2024
10.04.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.04.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!