Gesetzgebung: Onlineverkäufe ab 2023 werden dem Fiskus gemeldet
Ergänzungsabgabe: Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
Hinzurechnung: Übernommene Wartungskosten des Leasingnehmers schlagen zu Buche
Eigenverbrauch: Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023 bekanntgegeben
Luxusfahrzeuge: Kein Vorsteuerabzug bei bloßer Sammlertätigkeit
Mutterschutz: Tarifvertragliche Zuschüsse können steuerpflichtige Einnahmen sein
Mietwohnungsneubau: Sonderabschreibung von 5 % pro Jahr wieder eingeführt
Sanierung: Vermieter kann Mieterabfindung sofort als Werbungskosten absetzen
Wichtige Steuertermine April 2023
11.04.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.04.2023.
Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!