26. Februar 2025

AKTUELLE STEUERINFORMATIONEN KOMPAKT 03/2025

Überblick: Diese steuerlichen Änderungen sind 2025 in Kraft getreten
E-Rezepte: Kassenbeleg oder Rechnung der Apotheke reichen als Nachweis aus
Darlehen: Wie der Zinsvorteil für schenkungsteuerliche Zwecke ermittelt wird
Unterstützung: Stiftungsleistungen können steuerpflichtige Kapitaleinkünfte sein
Dienstleistungsunternehmen: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen möglich
Finka: Nutzungsmöglichkeit löst keine verdeckte Gewinnausschüttung aus
Lohnsteuerbescheinigung: Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger für 2025
Vollzugshemmung: Wann die Schenkungsteuer bei einer Grundstücksschenkung entsteht

Wichtige Steuertermine März 2025
10.03.       Umsatzsteuer
                 Lohnsteuer
                 Solidaritätszuschlag
                 Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
10.03.       Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
                 Solidaritätszuschlag
                 Kirchensteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen. Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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