17. Februar 2023

Aktuelle Steuerinformationen Kompakt 03/2023

Jahressteuergesetz 2022: Photovoltaikanlagen weitgehend steuerfrei gestellt
Musikverein: Mitgliedsbeiträge sind bei Freizeitgestaltung keine Sonderausgaben
Betriebsaufgabe: Neues zum Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung
Umsatzsteuerliche Organschaft: Zwei richtungsweisende Urteile aus Luxemburg
Mehrstufiger Konzern: Wer ist herrschendes Unternehmen und wer abhängige Gesellschaft?
Werbungskosten: Homeoffice-Pauschale ist auf 6 € pro Arbeitstag gestiegen
Auslandsdienstreisen: Ab 2023 neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung
Grunderwerbsteuer: Beim Kauf gemeindeeigener Grundstücke gelten Sonderregelungen

Wichtige Steuertermine März 2023
10.03.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
10.03.
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.03.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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