24. Februar 2022

Aktuelle Steuerinformationen KOMPAKT 03/2022

Tipps und Hinweise

Vorsorge: Welche Besonderheiten sind bei Risikolebensversicherungen zu beachten?
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Vereinfachte Herabsetzung noch bis Ende Juni 2022 möglich
Corona-Krise: Umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen gelten bis Ende 2022
Leistungsbeschreibung: Zur Frage der handelsüblichen Bezeichnung in Rechnungen
Bareinnahmen: Besteht bei offener Ladenkasse ein strukturelles Vollzugsdefizit?
Verdeckte Gewinnausschüttung: Zuwendung an nahestehende Person gilt nicht als Spende
Langzeitvergütungsmodelle: Wann darf das Finanzamt eine Anrufungsauskunft widerrufen?
Grundsteuerreform: Bitte Abgabe der Feststellungserklärung vormerken!

Wichtige Steuertermine März 2022
10.03.

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.

10.03.

Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.03.2022. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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