Aussetzungszinsen: Aussetzung der Vollziehung ist nur für Zinssatz von 0,35 % pro Monat möglich
Nachlassverbindlichkeit: Bestattungskosten sind trotz Sterbegeldversicherung abziehbar
Freibeträge: Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil ist kein Steuersparmodell
Bürokratieentlastung: Welche umsatzsteuerlichen Neuerungen ab 2025 gelten
FAQ: Bundesfinanzministerium klärt die wichtigsten Fragen zur E-Rechnung
Identifizierung: Wie Steuerzahler an die Wirtschafts-Identifikationsnummer gelangen
1-%-Regelung: Dienstwagen und selbstgetragene private Maut-, Fähr- und Parkkosten
EU-Kommission: Ist der freie Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränkt?
Wichtige Steuertermine
Februar 2025
10.02. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.- kath.
17.02. Grundsteuer
Gewerbesteuer
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 20.02.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!