Säumniszuschläge: Zinssatz von 12 % pro Jahr ist weiterhin rechtens
Gastronomie: Restaurantbesuche werden teurer
Sofort- und Poolabschreibung: So lässt sich bewegliches Anlagevermögen schnell abschreiben
Imbiss- und Marktstände: Mieten für Standplätze sind gewerbesteuerlich hinzuzurechnen
Kirchenlohnsteuer: Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattung an den Arbeitgeber
Arbeitgeberzuschüsse: Auch das Deutschlandticket dürfen Sie steuerfrei überlassen
Doppelter Haushalt: 60-qm-Begrenzung für Unterkünfte gilt nicht im Ausland
Auslandsdienstreisen: Ab 2024 neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung
Luxusimmobilien: Verlustbringende Vermietung bringt häufig keine Steuerersparnis
Wichtige Steuertermine
Februar 2024
12.02.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
15.02.
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.02. bzw. 19.02.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!