23. Januar 2024

Aktuelle Steuerinformationen Kompakt 02/2024

Säumniszuschläge: Zinssatz von 12 % pro Jahr ist weiterhin rechtens Gastronomie: Restaurantbesuche werden teurer Sofort- und Poolabschreibung: So lässt sich bewegliches Anlagevermögen schnell abschreiben Imbiss-...

Säumniszuschläge: Zinssatz von 12 % pro Jahr ist weiterhin rechtens
Gastronomie: Restaurantbesuche werden teurer
Sofort- und Poolabschreibung: So lässt sich bewegliches Anlagevermögen schnell abschreiben
Imbiss- und Marktstände: Mieten für Standplätze sind gewerbesteuerlich hinzuzurechnen
Kirchenlohnsteuer: Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattung an den Arbeitgeber
Arbeitgeberzuschüsse: Auch das Deutschlandticket dürfen Sie steuerfrei überlassen
Doppelter Haushalt: 60-qm-Begrenzung für Unterkünfte gilt nicht im Ausland
Auslandsdienstreisen: Ab 2024 neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung
Luxusimmobilien: Verlustbringende Vermietung bringt häufig keine Steuerersparnis

Wichtige Steuertermine
Februar 2024

12.02.

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.

15.02.

Grundsteuer
Gewerbesteuer

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.02. bzw. 19.02.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

Wir ziehen um!

Ab dem 6. Mai 2024 erreichen Sie uns in der

Melli-Beese-Str. 3b

86159 Augsburg