Inflationsausgleichsgesetz: Kindergeld, Steuertarif und Grundfreibetrag verändern sich
Ukraine-Krieg: Regelungen zum erleichterten Spendenabzug gelten auch 2023
Internethandel: eBay-Händler mit Hunderten von Auktionen ist unternehmerisch tätig
Aufteilungsschlüssel: Bei gemischten Umsätzen sind Vorsteuerbeträge aufzuteilen
Gastronomie: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis 31.12.2023 verlängert
Pendler: Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel
Lohnsteuerpflicht: Entgelt für Werbung auf dem Arbeitnehmer-Pkw führt zu Arbeitslohn
Vermietung: Bei Verkauf eines Tiny Hous gilt zehnjährige Spekulationsfrist
Wichtige Steuertermine Februar 2023
10.02.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
15.02.
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.02. bzw. 20.02.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!