Verein: Wann Kritik an Corona-Maßnahmen die Gemeinnützigkeit entfallen lässt
Kapitalerträge: Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“
Staatsschuldenkrise: Dürfen Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen erhöht werden?
Sonderbetriebseinnahmen: Schadenersatz eines Kommanditisten ist steuerpflichtig
Grundstückslieferung: Wenn der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung widerrufen wird
Gesellschafterdarlehen: Risikozuschlag wegen Nachrangigkeit ist fremdüblich
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Steuerfreie Zuschläge bei variabler Grundlohnaufstockung möglich
Steuerbonus: Musterbescheinigungen für energetische Baumaßnahmen aktualisiert
Wichtige Steuertermine Januar 2022
10.01.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.01.2022. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!