Das Bundesverfassungsgericht beurteilt den für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen geltenden Zinssatz von 6 % jährlich als verfassungswidrig. Wir zeigen, welche Folgen dieser Beschluss hat. Zudem befassen wir uns mit vom Arbeitgeber übernommenen Telefonkosten für Mobilfunkverträge ihrer Arbeitnehmer. Der Steuertipp ist zeitraumbezogenen Zuzahlungen des Arbeitnehmers für einen Firmenwagen gewidmet, den er auch privat nutzen darf.