Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt werden. Weitere Regelungen zielen auf die Umsetzung von ersten Maßnahmen der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung ab. Wir stellen Ihnen den Entwurf vor. Zudem beleuchten wir, was es mit der Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer auf sich hat. Der Steuertipp ist der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Zulage für vermögenswirksame Leistungen gewidmet.