Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat zu der Neuregelung ein Entwurfsschreiben veröffentlicht, das wir Ihnen vorstellen. Zudem fassen wir zwei Beschlüsse zusammen, in denen es um den Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 geht. Der Steuertipp zeigt, wie sich eine Doppelbesteuerung vermeiden lässt, wenn Einkünfte zugleich mit Einkommensteuer und mit Erbschaftsteuer belastet werden.