Über die Frage, ob finale ausländische Betriebsstättenverluste in Deutschland anzukennen sind, wurde jahrelang gestritten. Wir zeigen, warum dieser Streit nun zugunsten der Finanzverwaltung entschieden sein dürfte. Zudem beleuchten wir Ihre Möglichkeiten, den Nettolohn Ihrer Beschäftigten mit steuerfreien Gehaltsextras zu optimieren. Im Steuertipp geht es aufgrund des angehobenen Sparerpauschbetrags um den Umgang mit Freistellungsaufträgen.
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Wir ziehen um!
Ab dem 6. Mai 2024 erreichen Sie uns in der
Melli-Beese-Str. 3b
86159 Augsburg