Das Finanzamt davon zu überzeugen, dass ein betriebliches Fahrzeug nicht privat genutzt wird, ist mitunter unmöglich. Die Privatnutzung ist dann anhand der 1-%-Regelung zu versteuern. Wir stellen Ihnen ein neues Urteil zum Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines betrieblichen
Pickup vor. Zudem beleuchten wir die Möglichkeit eines pauschalen Auslagenersatzes der Stromkosten für Elektrofahrzeuge. Der Steuertipp zeigt, wie der geldwerte Vorteil bei Firmenfitnessmitgliedschaften zu ermitteln ist.