Bei Hinzuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen greifen die Finanzämter für den „äußeren Betriebsvergleich“ auf die amtliche Richtsatzsammlung zurück. Dieses Hilfsmittel des Bundesfinanzministeriums wird jetzt im Hinblick auf seine Eignung unter-sucht. Wir stellen Ihnen dazu einen Beschluss vor. Zudem beantworten wir Zweifelsfragen zur Inflationsausgleichsprämie. Der Steuertipp beleuchtet die Hinzurechnung einer Gewinnausschüttung bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.