Bei Hinzuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen greifen die Finanzämter für den „äußeren Betriebsvergleich“ auf die amtliche Richtsatzsammlung zurück. Dieses Hilfsmittel des Bundesfinanzministeriums wird jetzt im Hinblick auf seine Eignung unter-sucht. Wir stellen Ihnen dazu einen Beschluss vor. Zudem beantworten wir Zweifelsfragen zur Inflationsausgleichsprämie. Der Steuertipp beleuchtet die Hinzurechnung einer Gewinnausschüttung bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.
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Wir ziehen um!
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