Hinsichtlich der Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts gibt es neue Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen vorstellen. Darüber hinaus b-leuchten wir, wie Sie eine kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes als die gesetzlich vorgesehene nachweisen können. Der Steuertipp zeigt, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach bestandener Prüfung lohn-steuerfrei ein Sachgeschenk machen können.
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