Seit Jahresbeginn 2025 können Sie von einer Reihe steuerlicher Entlastungen profitieren, die wir Ihnen vorstellen. Darüber hinaus fassen wir zusammen, welche Regeln Sie bei Betriebsveranstaltungen einhalten sollten. Der Steuertipp zeigt, dass beim E-Rezept der Kassenbeleg oder die Rechnung der Apotheke als Nachweis von Krankheitskosten ausreicht.