Die Bundesregierung plant im Rahmen des Wachstumschancengesetzes, die Sonderregelung zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen zu ändern. Wir stellen Ihnen das Vorhaben vor. Darüber hinaus beleuchten wir, wie es um die Zukunft der Steuerklassenkombination III/V steht. Der Steuertipp geht der Frage nach, wann die 50-€-Freigrenze auf Unfallversicherungen anwendbar ist.
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Wir ziehen um!
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