Das Bundesfinanzministerium hat in zwei Bereichen die Betriebsausgabenpauschalen angehoben. Wir stellen Ihnen zum einen die Neuerungen vor, die für wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeiten sowie für Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten gelten. Zum anderen geht es um die Kindertagespflege. Der Steuertipp befasst sich mit der Frage, wann Ausbildungskosten als Werbungskosten abziehbar sind.