Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen geäußert. Dadurch ergeben sich zum einen Änderungen bei der Arbeitnehmerentsendung zwischen verbundenen Unternehmen. Zum anderen hat das BMF seine Auffassung hinsichtlich des Besteuerungsrechts für Arbeitslohn bei widerruflicher und unwiderruflicher Arbeitsfreistellung geändert. Der Steuertipp befasst sich mit der Steuerklassenwahl für das Jahr 2026.