Ende 2023 ist das Kreditzweitmarktförderungsgesetz verabschiedet worden. Es enthält zwei lohnsteuerliche Änderungen, die wir Ihnen vorstellen. Darüber hinaus gehen wir der Frage nach, wie sich die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers feststellen lässt. Der Steuertipp befasst sich vor dem Hintergrund des Deutschlandtickets mit der Abgrenzung zwischen Personennah- und -fernverkehr.
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Wir ziehen um!
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