18. Dezember 2022

AKTUELLE STEUERINFORMATIONEN FÜR DAS PERSONALBÜRO 01/2023

Outplacement-Leistungen berechtigen zum Vorsteuerabzug. Wir stellen Ihnen dazu ein aktuelles Urteil vor. Darüber hinaus beleuchten wir die umsatzsteuerliche Seite der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu...

Outplacement-Leistungen berechtigen zum Vorsteuerabzug. Wir stellen Ihnen dazu ein aktuelles Urteil vor. Darüber hinaus beleuchten wir die umsatzsteuerliche Seite der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken. Der Steuertipp zeigt, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung trotz Einwilligung der Bewohner rechtswidrig sein kann.

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

Wir ziehen um!

Ab dem 6. Mai 2024 erreichen Sie uns in der

Melli-Beese-Str. 3b

86159 Augsburg