Kryptowährungen: Wie Spekulationen mit Bitcoins & Co. besteuert werden
Gewerbeertrag: Hinzurechnungen von Mietzinsen und Lizenzgebühren
Rechnungsangaben: Briefkastenanschrift reicht für den Vorsteuerabzug aus
1-%-Regelung: Keine Deckelung der Nutzungsentnahme auf 50 % der Kfz-Kosten
Organschft: Kapitalrücklage darf nicht zum Verlustausgleich verwendet werden
Homeoffice: Anmietungsmodell mit Arbeitgeber erfordert Überschussprognose
Kein Arbeitslohn: Schadenersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung
Verluste: Überschussprognose für 30 Jahre ist bei Ferienwohnungen zwingend
Wichtige Steuertermine November 2018
12.11. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
15.11 Grundsteuer
Gewerbesteuer
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.11.2018 bzw. 19.11.2018. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!