Kapitalvermögen: Verluste aus dem Verfall von Knock-out-Zertifikaten sind steuerlich abzugsfähig
Anlagebetrug: Vorsteuer aus nichtgeliefertem Blockheizkraftwerk ist abziehbar
Auflage: Wann ist ein Spendenabzug bei Schenkung unter Ehegatten erlaubt?
Taxigewerbe: Sonderpreislisten spielen bei der 1-%-Regelung keine Rolle
Frist beachten: Zuordnungsentscheidung für gemischt genutzte Leistungen
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Zinsaufwand kann ausnahmsweise auch im Cashpool saldiert werden
Betriebliche Gesundheitsvorsorge: Sensibilisierungswoche löst Arbeitslohn aus
Grundstücksunternehmen: Grundsatzentscheidung zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung
Wichtige Steuertermine Juni 2019
11.06. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
11.06. Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.06.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!