3. Mai 2021

Aktuelle Steuer-Informationen KOMPAKT 05/2021

Nutzungsdauer: Ab 2021 neue Sofortabschreibung für Computer und Software
Corona-Hilfspaket: Wer kann einen Antrag auf Neustarthilfe stellen?
„Stadtteilzentrum“: Neues zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
Eigenverbrauch: Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen 2021 bekanntgegeben
Umsatzsteuerliche Organschaft: Welches Finanzamt ist für Bescheinigungen zuständig?
Berufshaftpflichtversicherung: Lohnsteuerpflicht bei Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber
Arbeitnehmerentsendung: Gesetzgeber will Rechtssicherheit nach dem Brexit schaffen
Corona-Krise: Besteuerung von Mieteinkünften bei Ausbleiben von Mieteinnahmen
Darlehensforderung: Folgen eines Vergleichs über eine „Schrottimmobilienfinanzierung“

Wichtige Steuertermine Mai 2021

10.05. 

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.

17.05. 

Grundsteuer
Gewerbesteuer

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.05. bzw. 20.05.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.

Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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