1. April 2021

Aktuelle Steuer-Informationen KOMPAKT 04/2021

Steuerberatung: Für die Steuererklärungen 2019 gelten verlängerte Abgabefristen
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Weitere Hilfen für Familien und Unternehmen geplant
Corona-Krise: Fiskus gewährt weiterhin Stundung und Vollstreckungsaufschub
Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfristen vorübergehend um ein Jahr verlängert
Vorauszahlungen: Gewerbesteuer­messbetrag lässt sich leichter herabsetzen
Liquidität: Befreiung von der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 möglich
Brexit: Umsatzsteuerrechtlicher Status von Großbritannien und Nordirland
Wiederverkäufer: Reverse-Charge gilt auch für Telekommunikationsdienstleistungen
Mitteilungspflicht: Neues zur Meldung von Auslandsbeteiligungen
Ehegattenarbeitsverhältnis: Zeitwertguthabenmodell muss einem Fremdvergleich standhalten
Anwendungsschreiben: Details zum Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen geregelt

Wichtige Steuertermine April 2021

12.04.

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.04.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.

Achtung: Bei Scheck­zahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

 

Melli-Beese-Straße 3b
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