29. März 2019

Aktuelle Steuer-Informationen KOMPAKT 04/2019

Steuererklärungen: „ElsterFormular“ ist nur noch bis 2019 nutzbar!
Anlagebetrug: Wie Erträge aus Madoff-Fonds steuerlich behandelt werden
Unterjähriger Gesellschaftereintritt: Neugesellschafter kann Verlust für das gesamte Jahr abziehen
Unangekündigte Kontrollen: Bargeldbranche muss mit Kassen-Nachschauen rechnen
EuGH-Vorlage: Ist medizinische Telefonberatung umsatzsteuerfrei?
Kapitalgesellschaft: Zu welchem Zeitpunkt entsteht ein Auflösungsverlust?
Minijobs: Neue Mindestlohngrenze kann in die Sozialversicherungspflicht führen
Erneut: Bereitschaftsdienst: Zeitzuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit?
Blockheizkraftwerk: Wohnungseigentümergemeinschaft kann selbst gewerblich tätig sein

 

Wichtige Steuertermine April 2019

10.04. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.04.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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