Steuererklärungen: „ElsterFormular“ ist nur noch bis 2019 nutzbar!
Anlagebetrug: Wie Erträge aus Madoff-Fonds steuerlich behandelt werden
Unterjähriger Gesellschaftereintritt: Neugesellschafter kann Verlust für das gesamte Jahr abziehen
Unangekündigte Kontrollen: Bargeldbranche muss mit Kassen-Nachschauen rechnen
EuGH-Vorlage: Ist medizinische Telefonberatung umsatzsteuerfrei?
Kapitalgesellschaft: Zu welchem Zeitpunkt entsteht ein Auflösungsverlust?
Minijobs: Neue Mindestlohngrenze kann in die Sozialversicherungspflicht führen
Erneut: Bereitschaftsdienst: Zeitzuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit?
Blockheizkraftwerk: Wohnungseigentümergemeinschaft kann selbst gewerblich tätig sein
Wichtige Steuertermine April 2019
10.04. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.04.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!