28. Dezember 2018

Aktuelle Steuer-Informationen KOMPAKT 01/2019

Statistik: Knapp zwei Drittel der Einsprüche hatten Erfolg
Kranken- und Pflegeversicherung: Wann Eltern die Beiträge ihres Kindes (nicht) absetzen können
Arbeitslosigkeit: Steuerpflicht bei Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit?
Britische Limited: Geordneter Rechtsformwechsel nach dem Brexit möglich
Inventar: Geschäftsveräußerung im Ganzen durchkreuzt den Vorsteuerabzug
Finanzielle Eingliederung: Umsatzsteuerliche Organschaft zwischen GmbH und GbR?
Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen für den Nachteilsausgleich sind unzulässig
Stromleitung: Einmalige Entschädigung ist nicht zu versteuern

Wichtige Steuertermine Januar  2019

10.01. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.01.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

Steuern – Wirtschaft
Tel : +49 (821) 90 64 30
E-Mail: awi@awi-treuhand.de

Recht
Tel : +49 (821) 809 958 0
E-Mail: recht@awi-treuhand.com

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

Telefon: +49 (821) 90 64 30
E-Mail: awi@awi-treuhand.de
E-Mail: recht@awi-treuhand.com