Statistik: Knapp zwei Drittel der Einsprüche hatten Erfolg
Kranken- und Pflegeversicherung: Wann Eltern die Beiträge ihres Kindes (nicht) absetzen können
Arbeitslosigkeit: Steuerpflicht bei Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit?
Britische Limited: Geordneter Rechtsformwechsel nach dem Brexit möglich
Inventar: Geschäftsveräußerung im Ganzen durchkreuzt den Vorsteuerabzug
Finanzielle Eingliederung: Umsatzsteuerliche Organschaft zwischen GmbH und GbR?
Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen für den Nachteilsausgleich sind unzulässig
Stromleitung: Einmalige Entschädigung ist nicht zu versteuern
Wichtige Steuertermine Januar 2019
10.01. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.01.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!