Das Nebeneinander von Pensionszahlungen und einer laufenden Gehaltszahlung ist eigentlich ein absolutes No-Go. Wir bringen eine Entscheidung für Sie auf den Punkt, die hoffen lässt: Danach muss in einem solchen Fall keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. Außerdem befassen wir uns mit dem Forderungsverzicht eines Gesellschafters und mit dem Nachweis von Gesellschafterforderungen. Der Steuertipp ist der Wegzugsbesteuerung gewidmet.