Wegen des derzeitigen Ausnahmezustands durch die Verbreitung des Corona-Virus hat die Finanzverwaltung einige Regelungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung getroffen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen und stellen Ihnen die Maßnahmen vor. Zudem beleuchten wir, wie die für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen geltenden Regelungen flexibilisiert worden sind. Der Steuertipp befasst sich mit den Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt werden.