28. Dezember 2018

Aktuelle Informationen für den GmbH-Geschäftsführer 01/2019

Eine finanzielle Eingliederung einer GmbH liegt nicht vor, wenn die Anteile an der GmbH einem (nicht mehrheitlich beteiligten) Gesellschafter der GbR gehören. So lässt...

Eine finanzielle Eingliederung einer GmbH liegt nicht vor, wenn die Anteile an der GmbH einem (nicht mehrheitlich beteiligten) Gesellschafter der GbR gehören. So lässt sich ein aktuelles Urteil zur umsatzsteuerlichen Organschaft zusammenfassen, das wir Ihnen vorstellen. Außerdem berichten wir über eine erfreuliche Entscheidung, nach der die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verkauf von Aktien nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängt. Im Steuertipp zeigen wir, wie Sie vermeiden können, dass eine einmalige Unterhaltszahlung steuerlich verloren geht.

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