Die Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Wir stellen Ihnen dazu eine aktuelle Entscheidung vor. Außerdem zeigen wir, warum die Diskussion um die Verfassungskonformität gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen vorerst zum Erliegen gekommen sein dürfte. Der Steuertipp macht auf die Möglichkeit aufmerksam, für das laufende Jahr die Steuerklasse zu wechseln.