30. Juni 2020

Aktuelle Informationen für den GmbH-Geschäftsführer 07/2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine weitere „Corona-Sofortmaßnahme“ ergriffen, die wir Ihnen vorstellen: Auf Antrag werden schon geleistete Vorauszahlungen für 2019 pauschal herabgesetzt. Außerdem hat das BMF...

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine weitere „Corona-Sofortmaßnahme“ ergriffen, die wir Ihnen vorstellen: Auf Antrag werden schon geleistete Vorauszahlungen für 2019 pauschal herabgesetzt. Außerdem hat das BMF auf länderspezifische Regelungen zu Lohnsteuer-Anmeldungen reagiert. Wir fassen die bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung zusammen. Im Steuertipp geht es um den Werbungskostenabzug einer ehemaligen Geschäftsführerin, die für nicht abgeführte, sie selber betreffende Lohnsteuer in Haftung genommen wurde.