Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine weitere „Corona-Sofortmaßnahme“ ergriffen, die wir Ihnen vorstellen: Auf Antrag werden schon geleistete Vorauszahlungen für 2019 pauschal herabgesetzt. Außerdem hat das BMF auf länderspezifische Regelungen zu Lohnsteuer-Anmeldungen reagiert. Wir fassen die bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung zusammen. Im Steuertipp geht es um den Werbungskostenabzug einer ehemaligen Geschäftsführerin, die für nicht abgeführte, sie selber betreffende Lohnsteuer in Haftung genommen wurde.
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