Die Corona-Krise sorgt für massive Umsatzeinbußen im Wirtschaftsleben. Viele Unternehmer stehen trotz Rettungsschirmen und Soforthilfen derzeit „mit dem Rücken zur Wand“, da ihre Kosten weiterlaufen, ihre Einnahmen jedoch innerhalb kürzester Zeit massiv eingebrochen sind. Das Bundesfinanzministerium hat daher ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das steuerlich für Entlastung sorgen soll. Wir fassen die Eckpunkte für Sie zusammen. Außerdem stellen wir Ihnen eine Entschädigungsregelung vor, mit der Verdienstausfälle abgemildert werden sollen, die erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern erleiden. Der Steuertipp beleuchtet, worauf Sie beim Abschluss von Beraterverträgen achten sollten.
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