Nicht nur der allgemeine Steuerzinssatz von 6 % begegnet verfassungsrechtlichen Zweifeln, sondern auch der Zinssatz von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten dürfte bald auf dem Prüfstand stehen. Wir stellen Ihnen dazu ein aktuelles Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor. Außerdem beleuchten wir, ob sich fehlerhafte Eintragungen hinsichtlich des steuerlichen Einlagekontos korrigieren lassen. Im Steuertipp bringen wir wichtige Neuerungen für Sie auf den Punkt, von denen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2018 profitieren können.