Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz ist unter Dach und Fach. Wir fassen zusammen, wer mit Hilfen rechnen kann. Darüber hinaus befassen wir uns mit der für Auslandsbeteiligungen geltenden Mitteilungspflicht, die auch mittelbare Beteiligungen umfasst. Im Steuertipp geht es um die Rücklage für Ersatzbeschaffung: Die Reinvestitionsfristen sind vorübergehend um ein Jahr verlängert worden.