Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde „auf den letzten Metern“ eine Reihe steuerrechtlicher Änderungen beschlossen, von denen wir Ihnen eine kleine Auswahl vorstellen. Zudem berichten wir über einen Nichtanwendungserlass, mit dem die Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur verdeckten Einlage im Dreiecksverhältnis reagiert. Der Steuertipp befasst sich mit der Behandlung einer Pensionsrückstellung beim Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft.